Wenn Sie Mitglied beim ZBV Oberfranken sind, können Sie einen Zahnarztausweis beantragen.
Den Verlust Ihres Zahnarztausweises melden Sie bitte beim ZBV Oberfranken. Die Zahnarztausweise werden bei Verlust für ungültig erklärt. Die Verlustanzeige wird in den Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken (MZO) sowie im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) veröffentlicht.
Quelle: BZB Ausgabe 12/2016, Seite 31
"Das
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brand-bekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2
konkretisiert diese Anforderungen. Demnach ist in der Praxis eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur
Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."
Dr. Michae Rottner (2016): Brandschutz ist Pflicht. Zahnarztpraxen müssen Beschäftigte schulen. In: BZB, Dezember 2016, S. 31.
Kontakt:
Referat Praxisführung der BLZK, Telefon: 089 72480-194/-196, Fax: 089 72480-165, E-Mail: praxisfuehrung@blzk.de
Quelle: BZB Ausgabe 12/2016, Seite 30
"Nach der Röntgenverordnung (RöV) sind Zahnärzte verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch den Besuch eines entsprechenden Kurses zu aktualisieren."
Dr. Michael Rottner (2016): Brandschutz ist Pflicht. Zahnarztpraxen müssen Beschäftigte schulen. In: BZB, Dezember 2016, S. 30.
Kontakt:
Referat Praxisführung der BLZK, Telefon: 089 72480-174, Fax: 089 72480-243, E-Mail: strahlenschutz@blzk.de
Das bietet das neue Online-Handbuch für Ausbilder zur ZFA
Quelle: Info ZBV direkt der BLZK vom 17. Juli 2019
München – Bilden Sie bereits aus oder wollen Sie das zukünftig tun? Dann ist das neue Ausbilderhandbuch für Zahnärzte der BLZK genau das Richtige für Sie. Es wurde vom Referat
Zahnärztliches Personal erarbeitet und gibt einen Überblick, was Sie als Ausbilder beachten sollten. Das Handbuch ist auf der Website der Kammer zu finden: www.blzk.de/ausbilderhandbuch
Kontakt:
Referat Zahnärztliches Personal der BLZK
Telefon: 089 230211-332, E-Mail: zahnaerztliches-personal@blzk.de
Quelle: BZBplus Ausgabe 7/2018, Seite 8
"Wie in der BZBplus-Ausgabe 6/2018 angekündigt, endet Mitte 2019 für einen Großteil der bayerischen Zahnärzte der Fünfjahreszeitraum zur Erbringung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V. Rechtzeitig vor dem Ende dieses Zyklus vereinfacht die KZVB die Erfüllung der Nachweispflicht. Ab 4. Dezember 2018 bietet sie als neuen Service den Online Nachweis an. Im internen Bereich des KZVB-Internetauftritts gibt es im „Servicecenter“ den neuen Punkt Fortbildung. Hier können Zahnärzte den für sie gültigen Fortbildungszeitraum einsehen und ihren persönlichen Fortbildungsnachweis einfach und individuell für ihren Zeitraum erstellen. Dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und an KZVB, Referat Fortbildung, schicken. Das alte Blanko-Formular hat damit ausgedient und darf nicht mehr benutzt werden. [...]"
Melanie Pantschur, Leiterin Vertragszahnärztliche Fortbildung der KZVB
Matthias Benkert, Leiter Mobile Lösungen und IT-Sicherheit
Nähere Informationen unter:
https://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Zahnarztpraxis/Fortbildung/bzbplus_07_18_Fortbildung.pdf