Mitglieder des ZBV Oberfranken

Hinweise für Mitglieder zur Datenverarbeitung gem. Art. 13/14 DS-GVO

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Zahnarztausweis

Wenn Sie Mitglied beim ZBV Oberfranken sind, können Sie einen Zahnarztausweis beantragen.

Den Verlust Ihres Zahnarztausweises melden Sie bitte beim ZBV Oberfranken. Die Zahnarztausweise werden bei Verlust für ungültig erklärt. Die Verlustanzeige wird in den Mitteilungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberfranken (MZO) sowie im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) veröffentlicht.

Brandschutz ist Pflicht - Zahnarztpraxen müssen Beschäftigte schulen

Quelle: BZB Ausgabe 12/2016, Seite 31


"Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brand-bekämpfung und Evakuierung von Beschäftigten zu treffen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen. Demnach ist in der Praxis eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."

Dr. Michae Rottner (2016): Brandschutz ist Pflicht. Zahnarztpraxen müssen Beschäftigte schulen. In: BZB, Dezember 2016, S. 31.

 

Kontakt:

Referat Praxisführung der BLZK, Telefon: 089 72480-194/-196, Fax: 089 72480-165, E-Mail: praxisfuehrung@blzk.de

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BZB - Brandschutz ist Pflicht
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Aktualisierung nicht vergessen! - Beim Strahlenschutz müssen Fristen beachtet werden

Quelle: BZB Ausgabe 12/2016, Seite 30

 

"Nach der Röntgenverordnung (RöV) sind Zahnärzte verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch den Besuch eines entsprechenden Kurses zu aktualisieren."

Dr. Michael Rottner (2016): Brandschutz ist Pflicht. Zahnarztpraxen müssen Beschäftigte schulen. In: BZB, Dezember 2016, S. 30.

 

Kontakt:
Referat Praxisführung der BLZK, Telefon: 089 72480-174, Fax: 089 72480-243, E-Mail: strahlenschutz@blzk.de

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BZB - Aktualisierung nicht vergessen!
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Tipps für Zahnärzte, die ausbilden

Das bietet das neue Online-Handbuch für Ausbilder zur ZFA

Quelle: Info ZBV direkt der BLZK vom 17. Juli 2019


München – Bilden Sie bereits aus oder wollen Sie das zukünftig tun? Dann ist das neue Ausbilderhandbuch für Zahnärzte der BLZK genau das Richtige für Sie. Es wurde vom Referat Zahnärztliches Personal erarbeitet und gibt einen Überblick, was Sie als Ausbilder beachten sollten. Das Handbuch ist auf der Website der Kammer zu finden: www.blzk.de/ausbilderhandbuch

 

Kontakt:
Referat Zahnärztliches Personal der BLZK
Telefon: 089 230211-332, E-Mail: zahnaerztliches-personal@blzk.de


Neuer Service für die Praxen

Pflicht zur Fortbildung: KZVB erleichtert die Einreichung der Nachweise

Quelle: BZBplus Ausgabe 7/2018, Seite 8

 

"Wie in der BZBplus-Ausgabe 6/2018 angekündigt, endet Mitte 2019 für einen Großteil der bayerischen Zahnärzte der Fünfjahreszeitraum zur Erbringung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V. Rechtzeitig vor dem Ende dieses Zyklus vereinfacht die KZVB die Erfüllung der Nachweispflicht. Ab 4. Dezember 2018 bietet sie als neuen Service den Online Nachweis an. Im internen Bereich des KZVB-Internetauftritts gibt es im „Servicecenter“ den neuen Punkt Fortbildung. Hier können Zahnärzte den für sie gültigen Fortbildungszeitraum einsehen und ihren persönlichen Fortbildungsnachweis einfach und individuell für ihren Zeitraum erstellen. Dann nur noch ausdrucken, unterschreiben und an KZVB, Referat Fortbildung, schicken. Das alte Blanko-Formular hat damit ausgedient und darf nicht mehr benutzt werden. [...]"

 

Melanie Pantschur, Leiterin Vertragszahnärztliche Fortbildung der KZVB

Matthias Benkert, Leiter Mobile Lösungen und IT-Sicherheit

 

Nähere Informationen unter:

https://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Zahnarztpraxis/Fortbildung/bzbplus_07_18_Fortbildung.pdf