- dem unterschriebenen betrieblichen Ausbildungsplan (= individueller Ausbildungsplan),
- den Wochenberichten und
- den individuellen Berichten.
Die Auszubildenden führen ihren Ausbildungsnachweis einschließlich der Berichte wöchentlich bis zur Ergebnismitteilung der bestandenen Abschlussprüfung.
Der Wochenbericht soll während der Praxiszeiten erstellt werden. Die Ausbildenden sollen die Berichte und Eintragungen wöchentlich abzeichnen.
Zusätzlich müssen je Ausbildungsjahr mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden erarbeitet werden. Die Themen geben die Ausbildungspraxen vor. Die Berichte sind von den Ausbildenden abzuzeichnen. Die individuellen Berichte sollen ebenso während der Praxiszeiten erstellt werden.
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Ausbildungsnachweis zusammengestellt:
Anleitung zum Führen und zur Kontrolle von Ausbildungsnachweisen
Ausbildungsnachweis für Teil 1 der Abschlussprüfung
Mit der Anmeldung zum Teil 1 der Abschlussprüfung vollständig ausgefüllt einzureichen:
1. Deckblatt Ausbildungsnachweis
2. Betrieblicher Ausbildungsplan erster Teil (Ausbildungszeit 1. bis 18. Monat)
3. Anlage zum Antrag auf Teil 1 der ZFA-Abschlussprüfung
Ausbildungsnachweis für Teil 2 der Abschlussprüfung
Mit der Anmeldung zum Teil 2 der Abschlussprüfung einzureichen:
1. Deckblatt Ausbildungsnachweis
2. Betrieblicher Ausbildungsplan zweiter Teil (Ausbildungszeit 19. bis 36. Monat)
3. Betrieblicher Ausbildungsplan dritter Teil (integrativ, gesamte Ausbildungszeit)
4. Anlage zum Antrag auf Teil 2 der ZFA-Abschlussprüfung
Die Wochenberichte und individuellen Berichte müssen nur nach Aufforderung durch den ZBV/die BLZK zugesendet werden.
Nützliche Informationen zur betrieblichen Umsetzung der Ausbildung und Erfüllung des Ausbildungsrahmenplanes finden Sie in der Umsetzungshilfe des Bundesinsituts für Berufsbildung.