Neue Ausbildungsverordnung für ZFA

Moderne Basis für Perspektiven im Beruf

 

BLZK: 27.04.2022 | Nachrichten | Zahnärztliches Personal

https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_ausbildungsnachweis_zfa.html

 

 

21 Jahre nach der letzten Novellierung tritt am 1. August 2022 eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft. Im Konsensverfahren haben der Verband medizinischer Fachberufe e.V., ver.di und die Bundeszahnärztekammer gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien in den vergangenen beiden Jahren intensiv an der Modernisierung der Ausbildungsverordnung gearbeitet.

 

Beibehalten wurden die Systematik der dreijährigen Ausbildung, die Berufsbezeichnungen „Zahnmedizinischer Fachangestellter“ beziehungsweise „Zahnmedizinische Fachangestellte“ und die Ausbildungsstruktur. Durch die Novellierung kommen die Themen „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“ neu hinzu.

 

Schwerpunkte der Anpassungen

  • Neue Standardberufsbildpositionen (z.B. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, digitalisierte Arbeitswelt)
  • Ausbau von Kommunikation und Kooperation im Berufsbild ZFA (besonders im Hinblick auf den Umgang mit Menschen mit Behinderung, erhöhtem Unterstützungsbedarf, bei Risikopatienten, Kindern und bei ängstlichen Personen)
  • Deutliche Erweiterung des Niveaus in der ZFA-Berufsausbildung in verschiedenen Bereichen:
    • Assistenz bei verschiedenen zahnärztlichen Behandlungen
    • Durchführen von Hygienemaßnahmen
    • Aufbereiten von Medizinprodukten
    • Organisieren, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse
    • Qualitätsmanagement
    • Abrechnung zahnärztlicher Leistungen
    • Berufsbezogener Umgang mit einer fremden Sprache 

Mit der neuen Ausbildungsverordnung sollen der bewährte Zuschnitt der umfassend qualifizierten Fachkraft fortgeführt und die Ausbildungsinhalte kontinuierlich weiterentwickelt und in Teilen inhaltlich überarbeitet werden. Das Qualifikationsprofil der ZFA sollte so ausgestaltet werden, dass die Ausbildung weiterhin interessant für junge Menschen bleibt, der Arbeitskräftebedarf der Praxen über ein breites Tätigkeitsspektrum abgedeckt wird und der Anschluss an eine mögliche Weiterqualifizierung gegeben ist.

 

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) – bgbl.de